Vereinsvorstand
Rechtsratgeber
GrundlageAbberufung und Rücktritt aus dem Vereinsvorstand
Die Generalversammlung kann den Vorstand jederzeit abberufen. Auch die Vorstandsmitglieder haben das Recht, jederzeit zurücktreten zu können – sie sollten es allerdings im richtigen Zeitpunkt tun.
Grundsätzlich ist der Vorstand für eine feste Amtsperiode gewählt. Die Generalversammlung kann den Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder aber jederzeit abberufen. Bei einem wichtigen Grund (z.B. Veruntreuung von Vereinsvermögen) gilt dieses Abberufungsrecht zwingend.