Administrativverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageIst der Vollzug des Ausweisentzugs wählbar?
Der Ausweisentzug muss weh tun. Aus diesem Grund kann niemand frei wählen, wann er das Billett abgeben will.
Grundsätzlich dürfen Sie mit einer gewissen «Schonfrist» rechnen, damit Sie sich so einrichten können, dass Sie während der Entzugsdauer einigermassen über die Runden kommen – vor allem dann, wenn Sie dem Amt vorher mitgeteilt haben, dass Sie beruflich oder privat auf den Ausweis angewiesen sind. Darüber hinaus dürfen Sie allerdings nicht allzu viel Goodwill erwarten: In der Regel setzen die Strassenverkehrsämter den Vollzugstermin auf 1 bis 2 Monate nach Erlass der Verfügung an.