Grundsätzlich dürfen Sie mit einer gewissen «Schonfrist» rechnen, damit Sie sich so einrichten können, dass Sie während der Entzugsdauer einigermassen über die Runden kommen – vor allem dann, wenn Sie dem Amt vorher mitgeteilt haben, dass Sie beruflich oder privat auf den Ausweis angewiesen sind. Darüber hinaus dürfen Sie allerdings nicht allzu viel Goodwill erwarten: In der Regel setzen die Strassenverkehrsämter den Vollzugstermin auf 1 bis 2 Monate nach Erlass der Verfügung an.