Viele Leute machen den Fehler, dass Sie sich erst professionell beraten lassen, wenn der Entscheid des Strassenverkehrsamts - insb. die Anordnung einer Verwarnung oder eines Warnungsentzugs - schon auf dem Tisch liegt. Doch dann ist es meist zu spät und der Anwalt kann nur noch feststellen, dass er nichts mehr tun kann.