Administrativverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageZum Ausweisentzug Stellung nehmen
Das Entzugsamt muss Ihnen das rechtliche Gehör gewähren, bevor es Ihnen den Ausweis wegnehmen oder eine Verwarnung anordnen kann.
Viele Lenkerinnen und Lenker wissen gar nicht, dass ihretwegen schon lange die Justizmühlen mahlen – bis sie Post vom Strassenverkehrsamt erhalten: Die Entzugsbehörden müssen den Betroffenen das rechtliche Gehör gewähren, bevor sie eine Verwarnung, einen Warnungsentzug oder einen vorsorglichen Sicherungsentzug anordnen können.