Viele Lenkerinnen und Lenker wissen gar nicht, dass ihretwegen schon lange die Justizmühlen mahlen – bis sie Post vom Strassenverkehrsamt erhalten: Die Entzugsbehörden müssen den Betroffenen das rechtliche Gehör gewähren, bevor sie eine Verwarnung, einen Warnungsentzug oder einen vorsorglichen Sicherungsentzug anordnen können.