Eine Wiedererteilung kommt primär infrage, wenn Sie nachweisen, dass der Grund für die fehlende Fahreignung – etwa eine Krankheit oder eine Sucht (Alkohol, Drogen oder Medikamente) – weggefallen ist. Dazu braucht es ein entsprechendes Gutachten. Mussten Sie – weil Sie als «unverbesserlich» gelten – das Billett für immer abgeben, kriegen Sie es nur zurück, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen weggefallen sind.