Sicherungsentzug
Rechtsratgeber
GrundlageWiedererteilung nach Sicherungsentzug
Keine Regel ohne Ausnahme: Obwohl der Sicherungsentzug für unbestimmte Zeit oder sogar für immer angeordnet wird, gibt es Möglichkeiten, den Ausweis wieder zurückzuerhalten.
Eine Wiedererteilung kommt primär infrage, wenn Sie nachweisen, dass der Grund für die fehlende Fahreignung – etwa eine Krankheit oder eine Sucht (Alkohol, Drogen oder Medikamente) – weggefallen ist. Dazu braucht es ein entsprechendes Gutachten. Mussten Sie – weil Sie als «unverbesserlich» gelten – das Billett für immer abgeben, kriegen Sie es nur zurück, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen weggefallen sind.