Nach einer Fahrt unter Drogeneinfluss wird in der Regel zuerst ein Strafverfahren eingeleitet - es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Welche Strafe in welcher Höhe die Fahrt im Rauschzustand konkret nach sich zieht, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Das Strafgericht berücksichtigt das Verschulden (insbesondere die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer), den Leumund und die persönlichen Verhältnisse, aber auch die Wirkung der Strafe auf das Leben der angeschuldigten Person. Gemäss den Strafmassempfehlungen der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) wird der Standardfall mit 40 Tagessätzen Geldstrafe geahndet.