Wer eine schwere oder mittelschwere Widerhandlung begangen hat, muss das Billett abgeben. In diesen Fällen ist der Ausweisentzug obligatorisch - egal, ob der Inhaber beruflich oder privat auf das Permis angewiesen ist. Nur bei leichten Widerhandlungen darf das Administrativamt Gnade walten und den betreffenden Verkehrssünder mit einer Verwarnung davon kommen lassen. Hier erfahren Sie, bei welchen Verkehrsdelikten Sie mit einem blauen Auge davon kommen.