Warnungsentzug
Rechtsratgeber
GrundlageAusweisentzug nach leichter Widerhandlung
Eine leichte Widerhandlung liegt nur bei Verkehrsdelikten vor, die eine geringe Gefahr für andere hervorrufen.
Eine leichte Widerhandlung begehen Sie nach dem Wortlaut des Gesetzes, wenn Sie durch die Verletzung von Verkehrsregeln eine geringe Gefahr für die Sicherheit anderer hervorrufen und Sie dabei nur ein leichtes Verschulden trifft.