Nebst den Halteverboten ist das Anhalten ganz allgemein überall dort verboten, wo das Fahrzeug den Verkehr behindern oder gefährden könnte. Davon ausgenommen ist der Güterumschlag sowie das Ein- und Aussteigenlassen von Personen, wenn es unmöglich ist, ausserhalb der Strasse bzw. abseits vom Verkehr anzuhalten.