Halte- und Parkverbote
Rechtsratgeber
GrundlageEin- und Aussteigenlassen, Güterumschlag
Der Güterumschlag sowie das Ein- und Aussteigenlassen von Personen ist auch an Orten und in Situationen möglich, wo das Anhalten untersagt wäre.
Nebst den Halteverboten ist das Anhalten ganz allgemein überall dort verboten, wo das Fahrzeug den Verkehr behindern oder gefährden könnte. Davon ausgenommen ist der Güterumschlag sowie das Ein- und Aussteigenlassen von Personen, wenn es unmöglich ist, ausserhalb der Strasse bzw. abseits vom Verkehr anzuhalten.