Parkplätze
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zum Nichtingangsetzen der Parkuhr
Das Bundesgericht hat entschieden, dass man nicht automatisch doppelt gebüsst werden darf, wenn man bei einer Sammelparkuhr gar nicht erst Geld einwirft.
BGE 134 IV 229: Ein Automobilist hatte mittags in Bern parkiert, ohne Geld in die zentrale Sammelparkuhr einzuwerfen. Er wurde deswegen doppelt gebüsst – mit CHF 40 für das «Nichtingangsetzen der Parkuhr» und weiteren CHF 40 wegen «Überschreitens der zulässigen Parkzeit bis zwei Stunden». Der Gebüsste wehrte sich und bekam vom Bundesgericht Recht: Die Parkzeit darf nicht bereits dann als überschritten betrachtet werden, wenn der Wagen parkiert und die Parkuhr nicht in Gang gesetzt wird.