Parkplätze
Rechtsratgeber
GrundlageFalschparkieren – wann darf die Polizei abschleppen?
Die Polizei darf vorschriftswidrig parkierte Fahrzeuge auf öffentlichem Grund abschleppen lassen. Das Abschleppen durch die Ordnungshüter muss aber verhältnismässig sein.
Klar ist der Fall, wenn ein Fahrzeug den Verkehr behindert oder gefährdet. Haben Sie z.B. Ihr Auto vor der Garagenausfahrt der Feuerwehr oder Sanität abgestellt, kann es schon nach kurzer Zeit abgeschleppt werden.