Parkplätze
Rechtsratgeber
GrundlageGebühren für Dauerparkieren (Laternengarage)
Viele Gemeinden bitten vermehrt auch Dauerparkierer zur Kasse, die ihr Fahrzeug über Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz stehen lassen.
Bei halb- oder ganztägigem Parkieren sowie beim Abstellen des Autos über Nacht – auch Laternengarage oder Laternenparkieren genannt – handelt es sich um so genannten gesteigerten Gemeingebrauch. Das heisst: Die Gemeinde darf dafür eine (Benützungs-)Gebühr verlangen. Allerdings braucht sie dafür eine gesetzliche Grundlage wie etwa ein Gesetz, eine Verordnung oder ein Reglement.