Selbst dort, wo das Parkieren ausdrücklich erlaubt ist, gibt es eine Einschränkung: Sind Parkfelder gekennzeichnet, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder abgestellt werden. Zudem dürfen Parkfelder nur von Fahrzeugarten bzw. Benutzergruppen belegt werden, für die sie grössenmässig oder gemäss Zusatztafel (z.B. Ladestation für Elektrofahrzeuge oder Parkplätze für Mitfahrgemeinschaften) bestimmt sind. Das heisst: Autos müssen mit ihrem ganzen Umfang innerhalb der Markierung stehen – samt Schnauze, Auspuff und Aussenspiegel.