Das Strafrecht kennt nur eine Freiheitsstrafe; die frühere Unterscheidung zwischen Haft, Gefängnis und Zuchthaus ist weggefallen. Die Freiheitsstrafe beträgt mindestens 3 Tage und maximal 20 Jahre. Wo es das Strafgesetzbuch (StGB) ausdrücklich bestimmt, dauert die Freiheitsstrafe lebenslänglich.