Bussen, Geld- und Freiheitsstrafen für Verkehrsdelikte
Rechtsratgeber
GrundlageFreiheitsstrafe für Verkehrsdelikte
Bei den schweren Verkehrsdelikten hat die Geldstrafe grundsätzlich Vorrang. Die Freiheitsstrafe kommt bei unverbesserlichen und krassen Verkehrssündern zur Anwendung.
Das Strafrecht kennt nur eine Freiheitsstrafe; die frühere Unterscheidung zwischen Haft, Gefängnis und Zuchthaus ist weggefallen. Die Freiheitsstrafe beträgt mindestens 3 Tage und maximal 20 Jahre. Wo es das Strafgesetzbuch (StGB) ausdrücklich bestimmt, dauert die Freiheitsstrafe lebenslänglich.