Alkohol am Steuer
Rechtsratgeber
GrundlageGrenzwerte für Alkohol am Steuer
Als Blaufahrer gilt, wer mit 0,5 Promille Alkohol im Blut bzw. 0,25 Milligramm/Liter Atemalkohol am Steuer erwischt wird. Je höher der festgestellte Alkoholpegel, umso happiger sind die Konsequenzen.
In Sachen Alkohol am Steuer gibt es (fast) kein Pardon, denn bereits die Blutalkoholkonzentration von 0,5 Gewichtspromille gilt als Grenzwert für das Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ). Bei einer Atemalkoholprobe entspricht dies einer Konzentration von 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft.