In Sachen Alkohol am Steuer gibt es (fast) kein Pardon, denn bereits die Blutalkoholkonzentration von 0,5 Gewichtspromille gilt als Grenzwert für das Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ). Bei einer Atemalkoholprobe entspricht dies einer Konzentration von 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft.