Alkohol am Steuer
Rechtsratgeber
GrundlageAlkoholkontrolle
Es braucht keinen Verdacht auf Alkoholkonsum; die Polizei kann Sie grundlos zur Atemalkoholprobe anhalten. Eine Blutprobe wird nur in Ausnahmefällen von der Staatsanwaltschaft angeordnet.
Führt die Polizei eine allgemeine Verkehrskontrolle durch, kann sie dabei auch systematische Atemalkoholproben vornehmen. Dazu dürfen die Polizisten beweissichere Atemalkoholmessgeräte einsetzen, die den Alkoholgehalt in der Atemluft so genau und zuverlässig messen, dass keine Blutentnahme mehr nötig ist. Voraussetzung für ein gültiges Resultat ist, dass nach einer Wartezeit von 10 Minuten 2 Messungen innert weniger Sekunden den gleichen Befund ergeben.