Grundsätzlich macht sich nur der Lenker eines Motorfahrzeugs strafbar, wenn er alkoholisiert unterwegs ist, aber nicht die Beifahrerin; insbesondere droht ihr keine Bestrafung wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand (FiaZ). Dasselbe gilt übrigens für die Gastgeber, sofern sie die betreffende Blaufahrt nicht fördern bzw. dazu anstiften.