Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ) – sowie auch eine Missachtung des Alkoholverbots – setzt in der Regel zuerst ein Strafverfahren in Gang. Danach gelangen die Akten ans zuständige Strassenverkehrsamt, welches ein Administrativverfahren betreffend Verwarnung bzw. Ausweisentzug eröffnet.