BGE 6A.89/2006 vom 19.07.2007: Das Bundesgericht hat einem Schwyzer Autolenker den Führerausweis für einen Monat entzogen, weil er mit abgefahrenen Reifen unterwegs gewesen war. Drei von vier Pneus hatten nicht die erforderliche Profiltiefe von 1,6 Millimetern aufgewiesen. Damit liegt gemäss Bundesgericht eine mittelschwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften vor, die mit der gesetzlich vorgesehenen Mindestentzugsdauer von einem Monat zu sanktionieren ist.