Warnungsentzug
Rechtsratgeber
GrundlageAusweisentzug nach mittelschwerer Widerhandlung
Die mittelschwere Widerhandlung ist eine Art Auffangtatbestand; darunter fallen alle Verkehrsdelikte, die weder leicht noch schwer wiegen.
Mittelschwere Widerhandlungen begehen Verkehrssünder, die durch eine Verkehrsregelverletzung eine Gefahr für die Sicherheit anderer schaffen oder eine solche sogar bewusst in Kauf nehmen. Es handelt sich um eine Art Auffangtatbestand: Alle Verkehrsdelikte, die weder leicht noch schwer wiegen, gelten als mittelschwere Widerhandlungen.