Mittelschwere Widerhandlungen begehen Verkehrssünder, die durch eine Verkehrsregelverletzung eine Gefahr für die Sicherheit anderer schaffen oder eine solche sogar bewusst in Kauf nehmen. Es handelt sich um eine Art Auffangtatbestand: Alle Verkehrsdelikte, die weder leicht noch schwer wiegen, gelten als mittelschwere Widerhandlungen.