Bei der Einnahme von Medikamenten gibt es – im Gegensatz zum Alkoholkonsum – keine Grenzwerte, ab wann Fahrunfähigkeit vorliegt. Es muss jeder Fall individuell beurteilt werden. Trotzdem ist klar, dass jeder Fahrzeuglenker verantwortlich ist, die Wirkung von eingenommenen Medikamenten auf die eigene Fahrfähigkeit zu berücksichtigen. Dazu gehört in erster Linie, dass Sie den Beipackzettel durchlesen.