BGE 124 II 559: Ein Automobilist wurde im Rahmen einer Polizeikontrolle angehalten. In seinem Wagen wurden ein knappes Gramm Kokain und einige Gramm Haschisch gefunden. Er gab zu, seit 10 Jahren ein- bis zweimal wöchentlich eine Menge von 0,3 Gramm Haschisch zu konsumieren. Hingegen bestritt er den Konsum von Kokain. Daraufhin wurde eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet. In zwei Urinproben konnte THC nachgewiesen werden. Den dritten Termin wollte der Automobilist verschieben, weil er vorher noch in den Ferien sei und dort sowieso Haschisch rauchen werde. Aus diesem Verhalten zog der Gutachter den Schuss, der Lenker sei nicht in der Lage, seinen Haschischkonsum zu beenden. Es bestehe der Verdacht, dass er süchtig sei. Den auf dieses Gutachten abgestützten Sicherungsentzug hob das Bundesgericht auf. Begründung: Aus Sicherheitsgründen kann der Führerausweis nur dann definitiv auf unbestimmte Zeit entzogen werden, wenn ein gerichtsmedizinisches Gutachten eine Drogensucht klar bejaht.