Bundesgerichtsentscheide zur Bestrafung von Geschwindigkeitsüberschreitungen
Das Bundesgericht hält fest, das extreme Raserei den Tatbestand der eventualvorsätzlichen Tötung erfüllen kann. Hingegen lässt es bei temporären Geschwindigkeitslimiten sowie bei guten Verkehrsverhältnissen Milde walten.
BGE 130 IV 58: Im September 1999 lieferten sich zwei Lenker (25 und 30) im Luzerner Seetal ein Autorennen. Im Dorf Gelfingen verlor einer der beiden die Kontrolle über sein Fahrzeug, geriet ins Schleudern und tötete ein 14-jähriges Mädchen und dessen 15-jährigen Cousin, die auf dem Trottoir nach Hause unterwegs waren. Dieser Unfall sorgte schweizweit für Aufsehen, besonders weil das Luzerner Obergericht die beiden Jugendlichen wegen mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung zu 6½ Jahren Freiheitsstrafe und 5 Jahren Landesverweis verurteilte. Es war das erste Mal, dass ein Gericht Raser wegen eventualvorsätzlicher Tötung verurteilte. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid: Extreme Raserei kann also den Tatbestand der eventualvorsätzlichen Tötung erfüllen und unbedingte Freiheitsstrafen nach sich ziehen.