BGE 6A.53/2006 vom 11.01.2007 (in französischer Sprache): Wegen Bauarbeiten am Glion-Tunnel auf der A9 im Kanton Waadt kam es täglich zu Staus. Ein Automobilist fuhr deswegen 200 Meter auf dem Pannenstreifen bis zur nächsten Autobahnausfahrt. Er wurde deswegen mit einer Busse von CHF 380 bestraft. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab: Wer im Stau auf den Pannenstreifen ausweicht, um an der nächsten Ausfahrt die Autobahn zu verlassen, verletzt sowohl das Verbot des Rechtsüberholens wie auch dasjenige der Benützung des Pannenstreifens.