Bussen, Geld- und Freiheitsstrafen für Verkehrsdelikte
Rechtsratgeber
GrundlageBusse für Verkehrsdelikte
Die Busse ist die Strafe für leichte Verkehrsdelikte (sog. Übertretungen), die nicht in der Ordnungsbussenliste aufgeführt sind. Wer die Busse schuldhaft nicht bezahlt, muss ins Gefängnis.
Klar ist: Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften, die in der Bussenliste aufgeführt sind, müssen obligatorisch über das Ordnungsbussenverfahren abgewickelt werden. Umgekehrt steht damit fest, dass leichte Verkehrsdelikte, die nicht in der Ordnungsbussenliste figurieren, nicht über dieses Schnellverfahren abgewickelt werden können. Für solche Übertretungen sind – je nach Kanton – Polizeirichter, Statthalter oder ähnliche Strafbehörden zuständig.