Eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln begeht, wer nebst dem Verstoss noch ein rücksichtsloses oder sonst schwerwiegend regelloses Verhalten an den Tag legt. Verlangt wird ganz allgemein ein schweres Verschulden – also zumindest Grobfahrlässigkeit: Der Lenker rechnet zwar nicht unbedingt mit einem Unfall, ist sich aber bewusst, dass seine krass falsche Fahrweise gefährlich ist.