Verkehrsunfall oder Verkehrsdelikt: Wie geht es weiter?
Eile, Scham oder Ungeduld sind schlechte Begleiter im Strassenverkehr – erst recht nach einem Unfall. Machen Sie sich deshalb damit vertraut, was nach einem Verkehrsdelikt auf Sie zukommen könnte.
Nirgendwo begegnen sich täglich so viele Menschen wie im Strassenverkehr – auf dem Velo unterwegs zur Schule, in einem öffentlichen Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeit, zu Fuss in der Freizeit oder mit dem Auto Richtung Ferienziel. Dazu herrscht vor allem im Strassenverkehr eine überdurchschnittlich hohe Regelungsdichte. Kein Wunder, stehen Rechtsfragen zum Strassenverkehr bei den Rechtsberatungsstellen ganz oben auf der Rangliste.
Nach Verkehrsregelverletzungen sind Scham oder Ungeduld schlechte Begleiter
Häufig entsteht eine verkehrsrechtliche Auseinandersetzung nach einem Unfall oder einer Verkehrsregelverletzung. Doch gerade dann fehlt die Zeit, um in Ruhe über die ersten Schritte nachzudenken. So holen sich viele Betroffene erst professionelle Hilfe, wenn schon einiges schief gelaufen ist – z.B. weil sie es unterlassen haben, rechtzeitig die Polizei zu rufen oder ein Unfallprotokoll auszufüllen, oder weil in einem Strafverfahren die Rechtsmittelfrist unbenützt abgelaufen ist. Machen Sie sich deshalb damit vertraut, was nach einem Verkehrsdelikt oder -unfall auf Sie zukommen könnte.
Verkehrsdelikte: Wie kommt es dazu?
Verkehrsdelikte stehen meistens im Zusammenhang mit dem Verstoss gegen Verkehrsregeln. Diese Regeln bilden den Schwerpunkt des Strassenverkehrsrechts und sorgen dafür, dass sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer so sicher wie möglich fortbewegen können. Zudem sollen Verkehrsregeln den Verkehrsfluss optimieren und damit auch die Umwelt schonen. Die wichtigsten Verkehrsregeln betreffen folgende Themen und Verkehrsvorgänge:
- Beherrschen des Fahrzeugs
- Fahrfähigkeit (insbesondere bezüglich Alkohol und Drogen am Steuer)
- Geschwindigkeit
- Signale und Markierungen
- Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
- Vortritt
- Überholen
- Anhalten und Parkieren
Verkehrsgefährdungen lösen zwei parallele Verfahren aus
Viele Verkehrsteilnehmende sind sich nicht bewusst, dass Verkehrsdelikte, die zu einer Verkehrsgefährdung führen, ein Straf- und ein Administrativverfahren auslösen:
- In der Regel wird zuerst ein Strafverfahren eröffnet, in welchem Polizei und Staatsanwaltschaft klären, ob sie dem verdächtigen Verkehrssünder das Verkehrsdelikt nachweisen können. Gegebenenfalls erfolgt eine Bestrafung direkt durch die Staatsanwaltschaft (Strafbefehl) oder – bei schweren Verkehrsdelikten – durch ein Strafgericht.
- Nach dem Strafverfahren kommt es zum Administrativverfahren: Die zuständige Verwaltungsbehörde – in der Regel das Strassenverkehrsamt – prüft, ob gegen den Bestraften eine Verwarnung, ein Warnungsentzug oder sogar ein Sicherungsentzug anzuordnen ist.
Haftung nach einem Verkehrsunfall
Damit ein Lenker ein Verkehrsdelikt begeht, muss er nicht unbedingt verunfallen, denn die Verkehrsregeln wollen ja gerade verhindern, dass Verkehrsteilnehmende gefährdet werden. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, entstehen häufig Haftungsfragen, wenn dabei Blechschaden entstanden ist, jemand verletzt oder – noch schlimmer – getötet wurde. In solchen Fällen sollten sich Unfallverursacher umgehend mit ihren Autoversicherungen in Verbindung setzen. Wurden Sie selbst durch einen Verkehrsunfall verletzt, sollten Sie dies Ihrer Unfallversicherung melden.