Bundesgerichtsentscheid zum verbotenen Wenden
Wer beim Wenden eine Sicherheitslinie überquert und die lokalen Verhältnisse falsch einschätzt, begeht eine schwere Widerhandlung.
BGE 1C_305/2008 vom 23.01.2009: Eine Autofahrerin wollte auf einer Ausserortsstrecke wenden. Dazu fuhr sie zunächst nach rechts in die dort befindliche Bushaltebucht. Danach führte die Lenkerin das Wendemanöver durch, indem sie die Sicherheitslinie überquerte. Während dieses Manövers kollidierte ein aus der Gegenrichtung fahrender Motorradlenker mit der rechten Seite ihres Personenwagens. Er erlitt schwere Verletzungen, an welchen er später verstarb. Strafrechtlich wurde die Automobilistin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnisstrafe von 15 Tagen – bedingt auf 2 Jahre – verurteilt. Administrativrechtlich wurde gegen sie ein Führerausweisentzug von 4 Monaten (schwere Widerhandlung) angeordnet. Das Bundesgericht bestätigte diese Sanktionen: Bereits das Wendemanöver stellte eine grobe Nachlässigkeit dar. Zudem hatte die Lenkerin die lokalen Verhältnisse falsch eingeschätzt; sie hätte erkennen müssen, dass sie ein aus der Gegenrichtung herannahendes Fahrzeug erst beim Auftauchen unmittelbar hinter einer ca. 120 Meter entfernten Geländekuppe sehen konnte.