Haben Sie Ihren fahrbaren Untersatz ersatzlos verkauft oder verschrotten lassen, müssen Sie den Fahrzeugausweis zwecks Annullation dem Strassenverkehrsamt zustellen. Danach haben Sie 14 Tage Zeit, um ein anderes Fahrzeug zu beschaffen und einzulösen. Tun Sie das nicht, müssen Sie unverzüglich die Kontrollschilder zurückgeben. Eine Fristerstreckung ist nicht möglich.