Inverkehrsetzung
Rechtsratgeber
GrundlageMutationen und Verlust des Fahrzeugausweises
Es müssen alle für eine Änderung oder Ersetzung des Fahrzeugausweises relevanten Tatsachen gemeldet werden – und zwar innert 14 Tagen.
Die Regel ist ganz einfach: Halterinnen und Halter müssen dem zuständigen Strassenverkehrsamt innert 14 Tagen jede Tatsache melden, die eine Änderung oder eine Ersetzung des Fahrzeugausweises nach sich zieht.