Der Halter ist Adressat für die Korrespondenz, die sein Motorfahrzeug betrifft, namentlich Ordnungsbussen, das Aufgebot für die periodische Motorfahrzeugkontrolle oder die Verkehrsabgaben. Doch wer ist überhaupt Halter? Grundsätzlich gilt die Vermutung, dass die Person, die im Fahrzeugausweis eingetragen ist, die Halterin ist. Das kann eine Privatperson oder eine Firma sein.