Das geltende Zollrecht verbietet Personen mit Wohnsitz in der Schweiz die vorübergehende Verwendung ausländischer privater Fahrzeuge. Das heisst: Wenn eine Person, die in der Schweiz wohnt, mit einem im Ausland immatrikulierten Auto herumfährt, gilt dies als zollpflichtige Einfuhr; das Fahrzeug müsste deklariert und versteuert werden.