Inverkehrsetzung
Rechtsratgeber
GrundlageVerwendung ausländischer privater Motorfahrzeuge
Wenn Ihnen Ihre Verwandten oder Bekannten aus dem Ausland deren Auto für den Gebrauch in der Schweiz überlassen wollen, sollten Sie dies dankend ablehnen.
Das geltende Zollrecht verbietet Personen mit Wohnsitz in der Schweiz die vorübergehende Verwendung ausländischer privater Fahrzeuge. Das heisst: Wenn eine Person, die in der Schweiz wohnt, mit einem im Ausland immatrikulierten Auto herumfährt, gilt dies als zollpflichtige Einfuhr; das Fahrzeug müsste deklariert und versteuert werden.