Der Wohnsitz und damit auch das Steuerdomizil sind nicht frei wählbar. Das Gesetz sagt, wo man diese hat: Natürliche Personen sind an ihrem Wohnsitz steuerpflichtig. Wie sieht es aber bei Wochenaufenthaltern aus, die zu mehreren Orten eine Beziehung haben? Bei ihnen ist entscheidend, wo sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen – den sogenannten Lebensmittelpunkt – haben.