Kontrollschilder
Rechtsratgeber
GrundlageAbstellverbot für Autos ohne Nummernschilder
Fahrzeuge ohne Kontrollschilder dürfen nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden.
Das Strassenverkehrsrecht verbietet nicht nur, Fahrzeuge ohne Kontrollschilder in den Verkehr zu bringen (Fahrzeugeinlösung). Es ist sogar gesetzlich verboten, diese auf öffentlichem Grund – vor allem auf Strassen oder Parkplätzen – zu parkieren. Vom Abstellverbot ausgenommen sind nur für die Öffentlichkeit zugängliche Parkplätze oder Parkhäuser von Privateigentümern, wenn diese das Abstellen gestatten. Zudem dürfen die Behörden in besonderen Fällen Ausnahmen bewilligen.