Das Strassenverkehrsrecht verbietet nicht nur, Fahrzeuge ohne Kontrollschilder in den Verkehr zu bringen (Fahrzeugeinlösung). Es ist sogar gesetzlich verboten, diese auf öffentlichem Grund – vor allem auf Strassen oder Parkplätzen – zu parkieren. Vom Abstellverbot ausgenommen sind nur für die Öffentlichkeit zugängliche Parkplätze oder Parkhäuser von Privateigentümern, wenn diese das Abstellen gestatten. Zudem dürfen die Behörden in besonderen Fällen Ausnahmen bewilligen.