Meldepflichten bei Verkehrsunfällen
Rechtsratgeber
GrundlageUnfallsituation verändern oder nicht?
Die Lage an der Unfallstelle darf bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändert werden. Es gibt aber gewisse Ausnahmen.
Bis zum Eintreffen der Polizei darf die Lage an der Unfallstelle nicht verändert werden, ausser wenn dies zum Schutz von Verletzten oder zur Sicherung des Verkehrs nötig ist. In solchen Ausnahmefällen müssen Sie die ursprüngliche Unfallsituation – v.a. die Lage der verletzten Person sowie die Lage der involvierten Fahrzeuge bei Unfallende – auf der Fahrbahn etwa mit Kreide markieren.