Etwa jede halbe Stunde ereignet sich in der Schweiz ein Verkehrsunfall mit Verletzten. Grund genug, sich damit auseinander zu setzen, was bei einem Unfall zu tun ist. Das Gesetz fordert unterschiedliche Verhaltensweisen - je nach dem, ob jemand am Unfall beteiligt ist oder nicht. Unfallbeteiligt sind primär die Lenkerinnen und Lenker, deren Fahrzeuge direkt in eine Kollision verwickelt sind, aber auch andere involvierte Verkehrsteilnehmer wie z.B. Fussgängerinnen oder Reiter. Diejenigen, die nur indirekt zum Unfall beigetragen haben, gelten ebenfalls als Beteiligte. Das sind insbesondere mitfahrende Personen, die den Lenker gestört haben, oder andere Automobilisten, die den Verunfallten durch ihre Fahrweise zu einer falschen Reaktion - etwa zu einem Ausweichmanöver - veranlasst haben. Zusammenfassend gilt: Jeder und jede, die aufgrund der Umstände annehmen müssen, dass sie den Unfall mitverursacht haben, müssen sich so verhalten, als wären sie direkt daran beteiligt. Hier erfahren Sie, wie Sie auf der Unfallstelle richtig helfen.