Verkehrsunfälle mit Verletzten
Rechtsratgeber
GrundlageRettungsdienste alarmieren
Wenn Sie erste Nothilfemassnahmen geleistet haben, sollten Sie die Rettungsdienste alarmieren.
So alarmieren Sie die Rettungsdienste:
Wenn Sie erste Nothilfemassnahmen geleistet haben, sollten Sie die Rettungsdienste alarmieren.
So alarmieren Sie die Rettungsdienste: