Fussgänger
Rechtsratgeber
GrundlageVerhaltensregeln für Fussgänger
Fussgänger müssen die Trottoirs benützen. Wo solche fehlen, haben sie am Strassenrand und – wenn nötig – hintereinander zu gehen.
Wie dürfen Fussgänger die Strasse benützen? Zu dieser Frage enthält das Strassenverkehrsgesetz (SVG) genau eine Regel: «Fussgänger müssen die Trottoirs benützen.» Wo solche Gehsteige fehlen, müssen Fussgänger am Strassenrand gehen.