Jede Person ist grundsätzlich eine Fussgängerin bzw. ein Fussgänger - ob sie mit Absicht oder unfreiwillig zu Fuss unterwegs ist, spielt keine Rolle. Da Fussgängerinnen und Fussgänger nicht auf eine Hülle aus Metall zählen können, gehören sie ganz klar zu den schwächsten unter den Verkehrsteilnehmern. Die Verhaltensregeln, die sie betreffen, dienen deshalb mehrheitlich ihrem eigenen Schutz.