Elektro-Trottinette und -Stehroller im Strassenverkehr
Elektro-Trottinette bzw. E-Scooter sowie selbstbalanicierende Stehroller mit Elektromotor «boomen». Allerdings dürfen nur wenige davon auf der Strasse benützt werden.
Elektro-Trottinette bzw. E-Scooter, aber auch Stehroller wie «Skateboards», «Balance-Boards» oder «Monowheels» mit Elektromotoren «boomen». Allerdings machen sich nur wenige frischgebackene Besitzer Gedanken darüber, wo sie damit überhaupt herumfahren dürfen. Dabei sind die Regeln klar: E-Trottis sowie selbstbalancierende Stehroller werden strassenverkehrsrechtlich wie die leichteren Elektrofahrräder (E-Bikes) behandelt. Das heisst: Sie brauchen Licht, Glocke und Bremsen und dürfen höchstens 20 km/h schnell sein, mit Tretunterstützung bis 25 km/h – bei einer maximalen Motorleistung von 0,5 kW.