Anspruchsvoraussetzungen für Ergänzungsleistungen
Rechtsratgeber
GrundlageWas sind Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen werden zusätzlich zur AHV / IV ausbezahlt, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, die minimalen Lebenskosten zu decken.
Ergänzungsleistungen (EL) sind immer an bereits bestehende Leistungen der AHV / IV gekoppelt. Anspruchsberechtigt sind Versicherte, die im Alter oder bei Invalidität Ihren Existenzbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können.