Ergänzungsleistungen kann beantragen, wer eine Rente der AHV oder der IV bezieht. Anspruchsberechtigt sind somit Alters- oder IV-Rentner, aber auch Hinterlassene, die eine Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente der AHV erhalten. Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV haben ebenfalls EL zugut oder Personen, die ununterbrochen während mindestens 6 Monaten ein Taggeld der IV beziehen.