Anspruchsvoraussetzungen für Ergänzungsleistungen
Rechtsratgeber
GrundlageWer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Wer eine Rente der AHV oder der IV bezieht und in der Schweiz Wohnsitz hat, kann Ergänzungsleistungen beantragen.
Ergänzungsleistungen kann beantragen, wer eine Rente der AHV oder der IV bezieht. Anspruchsberechtigt sind somit Alters- oder IV-Rentner, aber auch Hinterlassene, die eine Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente der AHV erhalten. Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV haben ebenfalls EL zugut oder Personen, die ununterbrochen während mindestens 6 Monaten ein Taggeld der IV beziehen.