Zu den anrechenbaren Einnahmen gehören die Renten der AHV und der IV sowie jene der Pensionskasse oder der privaten Vorsorge. Hinzu kommen familienrechtliche Unterhaltsbeiträge (Kinder- und Scheidungsalimente) und Familienzulagen. Als weitere Einnahmen gelten auch der Vermögensertrag (zum Beispiel Zins eines Kontos oder Mietertrag einer Wohnung) und der so genannte Vermögensverzehr (Vermögen).