Ergänzungsleistungen: Haus verschenken, Nutzniessung behalten
Wer seinen Nachkommen sein Eigenheim verschenkt und dabei die Nutzniessung am Haus behält, dem wird das verschenkte Vermögen bei den Ergänzungsleistungen als Vermögensverzicht aufgerechnet.
Wer den Nachkommen sein Eigenheim verschenkt und dabei die Nutzniessung am Haus behält, dem wird das verschenkte Vermögen bei den Ergänzungsleistungen als Vermögensverzicht aufgerechnet. Neben dem Vermögensverzicht, hat die Nutzniessung noch weitere Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen. Im Einnahmebereich wird dem Nutzniesser der Ertrag aus dem Vermögen gutgeschrieben, gleichzeitig wird auch der Mietwert als Einnahme verbucht. Bei den Ausgaben werden der Eigenmietwert, eine Nebenkostenpauschale von CHF 3'060 sowie die Hypothekarkosten und die Unterhaltskosten von 20% des Eigenmietwertes in Rechnung gestellt.