Wer seinen Nachkommen sein Eigenheim verschenkt und dabei das Wohnrecht an der Liegenschaft behält, dem wird das verschenkte Vermögen bei den Ergänzungsleistungen als Vermögensverzicht aufgerechnet. Neben dem Vermögensverzicht hat das Wohnrecht noch weitere Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen. Im Einnahmebereich wird dem Wohnberechtigten der Mietwert als Einnahme gerechnet. Bei den Ausgaben werden der Eigenmietwert sowie eine Nebenkostenpauschale von CHF 3’060 berücksichtigt.