Umgang / Probleme mit den Ergänzungsleistungen
Rechtsratgeber
GrundlageSind Ergänzungsleistungen rückzahlbar?
Die Ergänzungsleistungen (EL) stocken AHV- und IV-Renten auf. Oft meinen Bezüger, sie müssten diese zurückbezahlen, wenn Sie plötzlich erben oder wieder mehr verdienen können.
Die Ergänzungsleistungen sind nicht rückzahlbar. Oft werden die EL jedoch mit der Sozialhilfe verwechselt. Diese müssen oft bei Vermögensanfall zurückbezahlt werden oder teilweise auch aus späterem Einkommen.