Rechtmässig bezogene Sozialhilfe muss in den meisten Kantonen zurückbezahlt werden, wenn sich die finanzielle Situation einer ehemals sozialhilfebeziehenden Person verbessert hat. In allen Kantonen muss aus einer Erbschaft oder einem Lottogewinn Sozialhilfe zurückbezahlt werden. Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos Richtlinien) empfehlen, dass aus späterem Erwerbseinkommen keine Rückerstattung geltend gemacht werden sollte. An diese Empfehlung halten sich aber nur wenige Kantone. In vielen Kantonen muss auch aus einem späteren Einkommen Sozialhilfe zurückbezahlt werden. Diese Checkliste zeigt auf, wie die Kantone die Rückerstattung konkret geregelt haben. Die Kantone kennen für Rückforderungen Verjährungsfristen von 10 bis 20 Jahren.