Versicherungen

Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen erhalten Sie als AHV- und IV-Rentner, wenn das Einkommen nicht reicht, den minimalen Existenzbedarf zu decken. Diese Leistungen sind weder Fürsorgegelder noch Sozialhilfe - Sie haben einen rechtlichen Anspruch darauf.
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Unterthemen:

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Gerichtsentscheid (12)
Fallbeispiel (3)
Checkliste (2)
Mustervorlage (2)
Beobachter-Artikel (2)
Merkblatt (1)
Adressen und Links (1)