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Versicherungen
Ergänzungsleistungen (EL)
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Ergänzungsleistungen erhalten Sie als AHV- und IV-Rentner, wenn das Einkommen nicht reicht, den minimalen Existenzbedarf zu decken. Diese Leistungen sind weder Fürsorgegelder noch Sozialhilfe - Sie haben einen rechtlichen Anspruch darauf.
Alle Inhalte zu Ergänzungsleistungen (EL) (49)
Unterthemen:
Anspruchsvoraussetzungen für Ergänzungsleistungen (11)
Berechnung der Ergänzungsleistungen (4)
Ausgaben in der EL-Rechnung (9)
Einnahmen in der EL-Rechnung (15)
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Rechtsratgeber
Gerichtsentscheid
Bundesgerichtsentscheide zum Vermögensverzicht bei den Ergänzungsleistungen
Welches Vermögen wird bei der Ergänzungsleistungsberechnung berücksichtigt? Wann wird ein Vermögensverzicht angenommen - solche Bundesgerichtsentscheide finden Sie hier.
Rechtsratgeber
Fallbeispiel
Ergänzungsleistungen: Haus verschenken, Nutzniessung behalten
Wer seinen Nachkommen sein Eigenheim verschenkt und dabei die Nutzniessung am Haus behält, dem wird das verschenkte Vermögen bei den Ergänzungsleistungen als Vermögensverzicht aufgerechnet.
Rechtsratgeber
Grundlage
Meldepflichten beim EL-Bezug
Wer Ergänzungsleistungen bezieht, muss jede Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitteilen
Rechtsratgeber
Grundlage
Wohnen im Alters- und Pflegeheim für EL-Bezüger
Die Kosten der Schweizer Alters- und Pflegeheime sind hoch, viele Bewohner sind für die Finanzierung auf die Ergänzungsleistungen angewiesen.
Rechtsratgeber
Grundlage
Anerkannte Ausgaben bei den Ergänzungsleistungen
Die wichtigsten Ausgaben bei den Ergänzungsleistungen sind der Lebensbedarf, die Heimtaxen, die Mieten und die Krankenkassenprämien.
Rechtsratgeber
Grundlage
Verschenktes Vermögen bei der Ergänzungsleistungsrechnung
Verschenktes Vermögen wird in die Ergänzungsleistungs-Berechnung berücksichtigt
Rechtsratgeber
Grundlage
Wenn das Geld trotz Ergänzungsleistungen nicht reicht
Leistungen von gemeinnützen Institutionen
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