IV-Rente
Rechtsratgeber
GrundlageAb wann gibt es eine Invalidenrente?
Eine IV-Rente gibt es erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr und frühestens 6 Monate nach der Anmeldung bei der Invalidenversicherung
War die Eingliederung erfolglos, stellt sich die Frage nach einer IV-Rente. Ein Anspruch darauf entsteht erst, wenn Sie während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich zu mindestens 40% erwerbsunfähig gewesen sind.