IV-Rente
Rechtsratgeber
GrundlageAb wann gibt es eine Invalidenrente?
Eine IV-Rente gibt es erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr, in welchem die Höhe der durchschnittlichen Invalidität mindestens 40% betragen muss, und frühestens 6 Monate nach der Anmeldung bei der Invalidenversicherung
War die Eingliederung erfolglos, stellt sich die Frage nach einer IV-Rente. Ein Anspruch darauf entsteht erst, wenn Ihr Invaliditätsgrad während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40% beträgt.